Behindertenbeauftragte als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Selbsthilfe

01.07.2022

Behindertenbeauftragte sind wichtige Schlüsselpersonen, wenn es darum geht, Informationen zu Inklusion und behinderungsspezifischen Belangen in verschiedenen Arbeitsbereichen und Akteursgruppen zu vermitteln. Der*Die Behindertenbeauftragte arbeitet als Ombuds- und Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen. Insgesamt ist er*sie beratend, koordinierend und vernetzend tätig. Innerhalb der Verwaltung agiert er*sie ressortübergreifend und kann damit Inklusion als Querschnittsthema bedienen. Die Einrichtung der Stelle eines*einer Behindertenbeauftragten ist für die Verwaltung eine sinnvolle Maßnahme, um die notwendige Federführung für den Prozess zur Schaffung von inklusiven Strukturen zu übernehmen. Für eine wirksame Arbeit des*der Behindertenbeauftragten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Im folgenden Fragenset werden genau diese Voraussetzungen abgefragt.

Baden-Württemberg ist in dieser Sache schon einen Schritt weiter als NRW und hat die verbindliche Einrichtung einer Stelle für eine*n Behindertenbeauftagte*n in jedem Stadt-/Landkreis gesetzlich geregelt:

„Kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen (1) In jedem Stadt- und Landkreis ist eine Beauftragte oder ein Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen (kommunale Behindertenbeauftragte oder kommunaler Behindertenbeauftragter) zu bestellen. In den übrigen Gemeinden können kommunale Behindertenbeauftragte bestellt werden. Die kommunalen Behindertenbeauftragten sind unabhängig und weisungsungebunden.“

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Baden-Württemberg § 15