Gleichstellung und Vernetzung

01.10.2022

Für eine effektive politische Arbeit ist es wesentlich, dass die Interessenvertretungen (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) an alle relevanten politischen Prozesse angebunden sind. Dazu gehört ein verbindlicher und regelmäßiger Austausch des Selbstvertretungsgremiums (Beirat o. ä.) mit dem Rat, den Ausschüssen, Verantwortlichen aus der Verwaltung und anderen Gremien.

Ebenfalls grundlegend ist die Vernetzung von Kommunalpolitik, Verwaltung und Behindertenbeauftragten mit örtlichen Selbstvertretungs-Strukturen sowie anderen lokalen Akteur*innen. Dies können politisch aktive Einzelpersonen, einzelne Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfe-Zusammenschlüsse sein. Die Kommune sollte Selbstvertretungsstrukturen und politisches Engagement unterstützen.

„Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, […]

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem […]

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien.“

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 29