Vertretung in Vielfalt

01.05.2022

Damit die Vielfalt der Bedarfe und Perspektiven in der Politik gesehen und berücksichtigt werden können, braucht es eine divers aufgestellte Interessen bzw. Selbstvertretung. Eine Person mit Sehbehinderung hat beispielsweise ein anderes Alltagserleben und trifft auf andere Barrieren als eine Person mit Lernschwierigkeiten.

„Die Träger öffentlicher Belange wirken aktiv auf ein Umfeld hin, in dem Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der inklusiven Lebensverhältnisse mitwirken können. Dabei sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützt und ermutigt werden, ihre Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen, ihre eigenen Kompetenzen zu stärken, in ihren eigenen Angelegeheiten selbstständig und selbstbestimmt tätig zu werden, sowie ihre Interessen zu vertreten. Wesentlich hierfür sind insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf Landesebene und kommunaler Ebene vertreten, sowie geeignete unabhängige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.“

Inklusionsgrundsätzegesetz NRW § 9