Selbstvertretung

01.06.2022

„Nichts über uns ohne uns.“ – die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Politik kann nur gelingen, wenn dieser Leitgedanke
der Behindertenbewegung berücksichtigt wird. Denn für eine zielgerichtete und praktikable Politik braucht es den Einsatz von Expert*innen in eigener Sache. Kommunen sind also gefragt, die Wege in die Politik zu öffnen und Selbstvertreter*innen ein wirksames politisches Engagement zu ermöglichen. Empowerment unterstützen, eine inklusive Haltung entwickeln und barrierefreie Rahmenbedingungen in der Kommunalpolitik schaffen – das sind die wesentlichen Grundlagen, die eine Kommune für ein gelingendes politisches Engagement von Menschen mit Behinderungen schaffen kann und soll.

„Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von   Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.“

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 29

Die organisierte Selbsthilfe als Ausgangspunkt für die politische Selbstvertretung

Eine organisierte Selbsthilfe vor Ort kann eine wertvolle Basis bilden, um die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Kommunalpolitik auszubauen und zu stärken. Um ein Selbstvertretungsgremium wie zum Beispiel einen Beirat innerhalb der Kommunalpolitik zu etablieren, braucht es engagierte Menschen mit Behinderungen vor Ort, die mitarbeiten und ihre Bedarfe äußern. Gibt es vor Ort bereits eine Vernetzung von Selbsthilfegruppen und -vereinen in Form eines Selbsthilfe-Zusammenschlusses, ist die Rückkoppelung zur „Basis“ und damit die Legitimation des Beirats erleichtert. Die Rolle des Selbsthilfe-Zusammenschlusses kann es sein, die politische Arbeit zu begleiten und inhaltliche Impulse zu setzen. Auch Vertreter*innen können in den Beirat entsendet werden.

Im Vergleich zu einem Beirat ist der Selbsthilfe-Zusammenschluss in der Regel weniger formell. Die Beteiligung im Selbsthilfe-Kontext bietet einen geschützteren Rahmen und damit auch eine niedrigschwellige Möglichkeit sich politisch einzubringen. Über den Selbsthilfe-Zusammenschluss können Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen erreicht und zur Mitarbeit ermutigt werden. Damit wird eine auf Diversität basierende Gremienarbeit gefördert. Neben dem Selbsthilfe-Zusammenschluss können auch politisch aktive Einzelpersonen und einzelne Selbsthilfegruppen Impulse liefern und die Beiratsarbeit mitgestalten. Die Selbsthilfe ist das wichtigste Element der politischen Selbstvertretung. Ihre Organisation und Vernetzung sollte deshalb gefördert und unterstützt werden.