Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten für die ehrenamtliche Vertretungsarbeit

01.06.2022

Diejenigen, die sich in Interessenvertretungen engagieren, machen dies in vielen Fällen mit einem großen Einsatz von zeitlichen und auch finanziellen Ressourcen. Manchmal werden weite Anfahrten in Kauf genommen und Assistenzkosten aus der eigenen Tasche gezahlt. Weil die Kommune von ihrem bürgerschaftlichen Engagement profitiert, sollte dieses entsprechend unterstützt werden.

„(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen […]

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird […].“

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 9