Verbindlichkeit

01.11.2022

Grundlegend für eine wirksame und nachhaltige politische Interessenvertretung sind Verlässlichkeit und Regelhaftigkeit. Dies gelingt u.a. dadurch, dass die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Interessenvertretung (Selbstvertretungsgremium, Behindertenbeauftragte) festgelegt werden. Genauso wichtig ist eine gute Einbettung der Interessenvertretung in die örtlichen Strukturen, also die Anbindung an politische Gremien, Netzwerke und Institutionen sowie eine Regelung der Kommunikations- und Informationswege.

Alle Regelungen zur Arbeit einer Interessenvertretung sollten in einer Satzung festgehalten werden. Die Satzung sorgt dafür, dass die Interessenvertretung als Teil der kommunalen Struktur anerkannt wird. Ihre Rolle für die Kommune und ihr Selbstverständnis werden damit klar definiert. Für alle Seiten schafft die Satzung deshalb Sicherheit Verlässlichkeit und eine Grundlage für eine vertrauensvolle und wirksame Zusammenarbeit. Interessierte Menschen mit Behinderungen können sich besser ein Bild von der Vertretung und ihrer Arbeitsweise machen und sich leichter selbst politisch einbringen.

„Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung sowohl für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als auch für die selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung, die Wahrnehmung der Menschen mit Behinderungen als Teil menschlicher Vielfalt sowie für den Schutz vor Diskriminierungen und Benachteiligungen. Das Nähere zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen bestimmen die Gemeinden und Gemeindeverbände durch Satzung.

Behindertengleichstellungsgesetz NRW § 13
[Hervorhebungen durch die Redaktion]