LAG SELBSTHILFE NRW und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) unterzeichnen Rahmenvereinbarung

Foto von einem einfahrenden Zug
04.02.2014

Am 4. Februar 2014 haben die LAG SELBSTHILFE NRW und der VRR eine Rahmenvereinbarung mit dem Ziel unterzeichnet, das Öffentliche Verkehrssystem im Verbundraum zukünftig barrierefrei zu gestalten. Dazu gehört auch, dass die Interessen von Menschen mit Behinderungen schon bei der Auswahl von neuen Zügen und der Gestaltung von Ausschreibungen berücksichtigt werden.

Des Weiteren wurde vereinbart, eine Veränderung der Einstiegshöhe bei allen S-Bahnen anzustreben. Begründung: „Vor dem Hintergrund, dass im Kooperationsraum mit der heute vorgegebenen Bahnsteighöhe von 96 cm auch langfristig eine barrierefreie Zugänglichkeit der Stationen nicht möglich ist, streben der VRR und die LAG SLBSTHILFE NRW gemeinsam den Umbauprozess der 96 cm Bahnsteighöhen auf 76 cm an allen S-Bahn-Stationen im Gebiet des VRR an.“

Geesken Wörmann, Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE NRW, sprach von einem „Meilenstein in der Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu einem barrierefreien Reiseraum.“ „Die nächsten Schritte“, so Geesken Wörmann, „müssen ähnliche Vereinbarungen in anderen Bundesländern sein, damit die Barrierefreiheit im S-Bahn-Netz nicht an der Landesgrenze von NRW endet.“

Der VRR und die LAG SELBSTHILFE werden zukünftig vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Kooperation im Sinne der vereinbarten Ziele intensivieren.

Die komplette Rahmenvereinbarung zum Nachlesen finden Sie hier.