Weiße Flecken in NRW: Menschen mit Behinderung können sich in über 50% aller NRW-Kommunen nicht politisch beteiligen

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20.08.2014

Das hat eine Studie der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V. mit Sitz in Münster herausgefunden. Im Rahmen ihres Projektes „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen in NRW stärken!“ wurde der aktuelle Stand der Beteiligungsmöglichkeiten recherchiert und analysiert.

Ein besonders prägnantes Ergebnis der Studie ist, dass bislang nur 20% aller Kommunen in NRW eine Satzung nach §13 Behindertengleichstellungsgesetz NRW (2004) erarbeitet haben, die der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auf örtlicher Ebene Rechnung trägt.

Zwar hat das Behindertengleichstellungsgesetz NRW ab 2004 neue Impulse gegeben und mehr kommunale Interessenvertretungen haben sich etabliert. Aber in 226 von insgesamt 427 NRW-Kommunen (53%) sind vergleichbare Gremien von Menschen mit Behinderungen nicht vorhanden.

Dort, wo es Strukturen gibt, sind die Mitwirkungsmöglichkeiten sehr unterschiedlich. Ob und wie effektiv Menschen mit Behinderung sich beteiligen können, hängt dabei von vielen Faktoren ab: Wie sind die Gremien zusammengesetzt und sind alle Behinderungsformen vertreten? Welche Rechte haben die Gremien und wie verbindlich sind ihre Empfehlungen für die Kommunen? Wie kommuniziert die Verwaltung mit den Betroffenen und umgekehrt?

Dies ist von Kommune zu Kommune anders. Genauso wie die Form der Interessenvertretung: Es gibt Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgemeinschaften, Runde Tische u. a. Am häufigsten berufen die Kommunen Einzelpersonen (u.a. als Behindertenbeauftragte, Behindertenkoordinator*innen oder andere Ansprechpartner*innen), um den Belangen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Deren Tätigkeiten sind allerdings häufig geprägt von einem Balanceakt zwischen Verwaltung und Interessenvertretung der Betroffenen.

Insgesamt kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die meisten vorhandenen Interessenvertretungen schwache Beteiligungsrechte haben.

„Es wird deutlich, dass dringend Nachbesserungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich sind. Denn Inklusion kann ohne die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch auf der kommunalen Ebene nicht adäquat realisiert werden“, so Geesken Wörmann, Vorsitzende der LAG SELBSTHILFE NRW e.V.