Eingliederungshilfe
Die Präsentation des Vortrags aus der Veranstaltung finden Sie unten am Ende der Seite zum Download!
Der Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX NRW (Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen)
Termin: 17. Oktober 2022, 16:30 bis 19 Uhr als Online-Veranstaltung (Zoom)
Eine Informationsveranstaltung für unsere Mitgliedsverbände und alle Interessierten!
Die Veranstaltung wird von folgenden Referent*innen für Sie gestaltet:
- Bernd Kochanek (Vorsitzender LAG SELBSTHILFE NRW e. V., Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e. V.)
- Oliver Totter (Stellvertretender Vorsitzender LAG SELBSTHILFE NRW e. V., Lebenshilfe Landesverband NRW)
- Dorothee Daun (Autismus Landesverband NRW)
Das erwartet Sie am Montag, den 17. Oktober 2022 von 16:30 bis 19 Uhr:
- Unsere o. g. Referent*innen geben Ihnen aus Sicht der Selbsthilfe einen Einblick und Überblick in die Regelungen des Landesrahmenvertrags NRW zu Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.
- Sie erfahren, welche Neuerungen sich durch das Bundesteilhabegesetz ergeben haben und wie der Umsetzungsstand aktuell aussieht.
- Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir, was dabei aus Sicht der Selbsthilfe besonders relevant ist, wie die Selbsthilfe am Umsetzungsprozess mitwirken kann und wo sich Probleme zeigen.
- Sie haben Gelegenheit, Ihre Fragen zum Thema Eingliederungshilfe zu stellen und sich mit Vertreter*innen anderer Verbände über Ihre Erfahrungen auszutauschen.
- Senden Sie Ihre Fragen sehr gerne auch bereits vorab per Mail an die LAG-Geschäftsstelle ein! Wir leiten Ihre Fragen an unsere Referent*innen weiter und diese werden bei der Veranstaltung darauf eingehen.
Sie möchten dabei sein? Wir freuen uns!
Melden Sie sich dafür bis zum 7. Oktober über das unten stehende Formular an.
Auf Ihre Anmeldung und Teilnahme freuen wir uns sehr!
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine E-Mail-Bestätigung und später den Zugangslink zur Veranstaltung.
Bitte beachten Sie:
Wir bemühen uns nach Kräften, Gebärdensprachdolmetscher*innen und Schriftdolmetscher*innen auch bei späten Anmeldungen vorzuhalten, können den Einsatz aber bei späten Anmeldungen nicht garantieren. Sie erhalten diesbezüglich auf jeden Fall nach Ihrer Anmeldung von uns eine Rückmeldung.