Anerkennung von Inklusion und Partizipation als Querschnittsanliegen

01.08.2022

Die Umsetzung von Inklusion ist eine Aufgabe nicht nur für wenige spezielle Verwaltungs-Fachbereiche wie Bau, Soziales oder Schule. Behinderungen bestehen nicht nur in diesen Kontexten. Inklusion als Querschnittsthema berührt alle Lebensbereiche und alle Lebensbereiche sollten aus der behindertenpolitischen Perspektive betrachtet werden. Arbeit, Familienplanung, Freizeit und Kultur, der Abbau von Stereotypen und Vorurteilen oder ganz konkret: Ein unlesbarer Abfallkalender, ein mangelhaftes Notruf-System, fehlende oder zu barrierebehaftete Kulturangebote. All dies sind Beispiele für Themen, die behindertenpolitische Relevanz haben. Weil Behinderungen in allen Lebensbereichen auftreten, bedarf es der Beteiligung und Expertise Betroffener in allen politischen Entscheidungsprozessen.

„(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, […]

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;“

UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 4

Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt ein grundlegend neues und wegweisendes Verständnis von Behinderung: Man ist nicht behindert, man wird behindert. In der Definition der UN-BRK heißt es hierzu:

„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristig körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“

       UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 1

Aus dem Perspektivwechsel und dem Behinderungsbegriff der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt sich ein wesentlicher und neuer gesamtgesellschaftlicher Auftrag: Nicht die Einzelperson mit Beeinträchtigung muss sich anpassen, um Barrieren zu überwinden. Umwelt- und einstellungsbedingte Barrieren müssen systematisch abgebaut oder bei zukünftigen Planungen von vornherein vermieden werden, um eine vollumfängliche Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.

Auch das Land NRW nimmt diesen Ansatz mit seinem Aktionsplan ernst:

„[…] die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung systematisch und verbindlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Dieses „Disability Mainstreaming“ vereint die Aspekte Chancengleichheit, Recht auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Auch fordert es die Identifizierung von benachteiligenden und ausschließenden Prozessen und den Abbau dieser Teilhabebarrieren. Disability Mainstreaming ist gleichsam Strategie, Instrument und Querschnittsziel.“

Aktionsplan NRW inklusiv 2022. Beiträge der Landesregierung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen, S. 20.

Mehr zu diesem Thema finden Sie im Aktionsplan NRW inklusiv 2022 der Landesregierung ab S. 24.