Gemeinsame Pressemitteilung: Die Teilhabe vulnerabler Kinder und Jugendlicher braucht Gleichberechtigung und Rechtssicherheit!

Eine hellgelbe Sprechblase auf blauem Grund.
19.08.2022

Die Pandemie hat vulnerablen Schüler*innen mit und ohne Behinderung sowie ihren Familien viel abverlangt. So mussten diese Kinder und Jugendlichen lange auf Angebote für Präsenzunterricht warten. Manchen ist es bis heute die Teilnahme nicht möglich. Immer wieder hat die LEK NRW und die unten genannten Verbände gemahnt, diesen Kindern mehr Rechtssicherheit zu geben und Schulen entsprechend zu unterstützen.

Wir fordern deshalb erneut:

  • Die Stärkung der Distanzangebote, einen Rechtsanspruch auf Distanzunterricht, im besten Fall die Teilnahme am Präsenzunterricht durch Avatare.
  • Eine Anpassung der Schutz- und Fördermaßnahmen für vulnerable Schüler*innen, da viele von ihnen auf Präsenzunterricht angewiesen sind. Hilfreich wäre der Einbau wirksamer Luftfilteranlagen sowohl in Förderschulen als auch in Schulen des gemeinsamen Lernens. Die diesbezügliche Förderung orientiert sich bislang allein daran, ob die Räume schlecht gelüftet werden können, nicht jedoch, ob sie von vulnerablen Personen genutzt werden. Diese Gruppe und ihr Recht auf Teilhabe wird zu wenig beachtet.
  • Unterstützung beim Selbstschutz. Auch wenn inzwischen die Maskenpflicht aufgehoben wurde, werden diese Kinder und Jugendlichen trotz Impfung noch lange darauf angewiesen sein, sich durch FFP2-Masken zu schützen. Seit Aufhebung der Maskenpflicht werden nur noch Lehrkräften und anderen schulisch Beschäftigten FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt, vulnerablen Schüler*innen jedoch nicht mehr.
    Bedauerlicherweise ist es weder der Bundesregierung noch den Landesregierungen bislang gelungen, einen entsprechenden Rechtsanspruch für Schüler*innen zu schaffen oder sichere Masken für den Selbstschutz aller vulnerablen Menschen in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen aufnehmen zu lassen. Das halten wir, bei zunehmendem Selbstschutz, nicht für hinnehmbar! Wir wollen jegliche Neiddebatte vermeiden, appellieren aber an die Gleichbehandlung und fordern die Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention: Das Recht auf (gesicherte) Teilhabe! Es wurde bislang zu wenig verstanden, dass die Anschaffung der hochwirksamen Masken ein enormer Kostenfaktor nicht nur für finanziell schwächere Familien ist.

Sämtliche Bekundungen der Politik, gerade die Interessen der vulnerablen Mitmenschen vertreten zu wollen, lassen uns verwundert zurück, solange Inklusion und das Recht auf Teilhabe in Schule so wenig ernst genommen werden. Mehr Eigenverantwortung verlangt mehr sozialen Ausgleich um Chancengleichheit zu wahren!

Wir fordern daher die Politik auf, alle möglichen Präventionsmaßnahme zur Sicherung der Bildung und Teilhabe vulnerabler Schülergruppen rechtsverbindlich zu machen!

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Anke Staar (Vorsitzende) Landeselternkonferenz NRW (LEK NRW)
Bernd Kochanek (Vorsitzender) Gemeinsam Leben, Gemeinsam Lernen e. V. (GLGL e. V.) und Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen NRW e. V. (LAG SH NRW e. V.)
Tanja Speckenbach (Vorsitzende) Landeselternschaft der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung e. V.
Eva Thoms (Vorsitzende) Mittendrin e. V.
Erol Celik (Vorsitzender) Elternnetzwerk NRW Integration miteinander e. V.
Dr. Aysun Aydemir (Vorsitzende) Föderation Türkischer Elternvereine e. V. (FÖTEV NRW)
Klaus Amoneit (Vorsitzender) Progressiver Eltern- und Erzieherverband NRW e. V.