Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Grundlage der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) wurde mit dem Bundesteilhabegesetz geschaffen. Dieses ist die gesetzliche Voraussetzung für ein Angebot zur Beratung über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe.

Die EUTB wird auf Grundlage des § 32 SGB IX vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige.

Es wird beraten zu allen Fragen der Teilhabe und Rehabilitation, wie zum Beispiel:

  • zu Assistenzleistungen
  • zu Hilfsmittel
  • zu Fragestellungen im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen
  • zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Selbstbestimmtes Leben.

Die Beratung wird in erster Linie von Betroffenen für Betroffene angeboten. Das Angebot ist unentgeltlich und wird bundesweit durchgeführt. Die Berater sind ausschließlich dem Ratsuchenden verpflichtet und beraten unabhängig von Trägern und Leistungsanbietern.

Die LAG SELBSTHILFE NRW als Interessenzusammenschluss von Selbsthilfe-Verbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen war von 2018 bis Ende 2022 Trägerin von neun EUT-Beratungsstellen in NRW. Zum 1. Januar 2023 sind diese in neue Trägerschaft übergegangen.

Projektdetails

  • Zeitraum:
    Projekte bis Ende 2022
  • Träger:

    Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e. V.

  • Förderung:

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales