Umsetzung der kassenartenübergreifenden regionalen Selbsthilfeförderung in NRW

Die wertvolle und ehrenamtliche Arbeit in den regionalen Selbsthilfegruppen ist Basis des Erfolgs der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Diese Arbeit wird von den gesetzlichen Krankenkassen finanziell bezuschusst.

Diese Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe im Rahmen der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung erfolgt als Pauschalförderung. Die Pauschalförderung wird als finanzielle Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben verstanden. Jedes Jahr haben die örtlichen Selbsthilfegruppen die Möglichkeit, Anträge auf Pauschalförderung zu stellen.

In 2016 haben die Ersatzkassen/ der Verband der Ersatzkassen (vdek) entschieden, die Aufgaben in ihren Förderregionen mit organisatorischer und inhaltlicher Unterstützung der LAG SELBSTHILFE NRW zu bestreiten. Die LAG SELBSTHILFE NRW unterstützt dabei, die eingegangenen Anträge entscheidungsreif vorzubereiten, die Vergabe-Sitzungen zu organisieren und durchzuführen sowie Sitzungsprotokolle und Bewilligungsbescheide zu erstellen. Die Entscheidung einer Förderung obliegt den Kassen und steht erst am Ende einer Vergabe-Konferenz nach Einbindung der Selbsthilfe fest.

Für die LAG SELBSTHILFE NRW ist dieses drei jährige Projekt interessant, kann sie doch ihre Erfahrungen als Selbsthilfeorganisation und das krankheits- und behinderungsspezifische Wissen ihrer Mitgliedsverbände einbringen.

Projektdetails

  • Zeitraum:
    seit 2016
  • Träger:

    Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE NRW e.V.

  • Förderung:

    Verband der Ersatzkassen NRW e.V.

    https://www.vdek.com/presse/bildarchiv/vdek_logo/_jcr_content/par/download_4/file.res/vdek_Logo_RGB_220x76.jpg

  • Projekt-Internetseite:
    Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Projekts unter:
    http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/