Politische Partizipation muss allen ermöglicht werden

Vermutlich kennen alle, die sich für Inklusion und eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen einsetzen, diesen Gegenwind: Maßnahmen sind zu teuer, zu kompliziert und unnötig, weil die Mehrheit der Menschen sie angeblich nicht benötigt. Es hilft manchmal, zu wissen, dass auch das Gesetz auf der eigenen Seite steht. Oder besser gesagt, die Gesetze, denn neben der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es auch speziell für NRW das Inklusionsgrundsätzegesetz, kurz: IGG NRW. Dazu finden sich auch in der Gemeindeordnung NRW sowie im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Artikel, die das Schaffen von inklusiven Strukturen vorschreiben. Wir haben ein paar Artikel speziell zum Thema politische Partizipation zusammengetragen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte bietet hier Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache: www.ich-kenne-meine-rechte.de. 

Auch das Projekt „Politische Partizipation wagen!“ hat eine gesetzliche Übersicht zum Thema Mitbestimmung in Leichter Sprache erstellt. Diese kann hier runtergeladen werden. (Bitte den Satz anklicken)