Wie stehen Inklusionsrat und Integrationsrat zueinander?

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10.06.2021

Dieser redaktionelle Beitrag wurde erstellt von Lisa Jacobi, wissenschaftliche Referentin unseres Projektes „Politische Partizipation Passgenau!“

Bei der Beratung der Kommunen in NRW zum Thema politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen kommt immer wieder die Frage auf, wie eigentlich Inklusionsräte und Integrationsräte zueinanderstehen. Wo ist der Unterschied? Brauchen wir in der Kommune beides? Sollten beide zusammenarbeiten?

Zur Beantwortung dieser Fragen ist es wichtig, das Begriffsverständnis zu klären: Integration bezieht sich im kommunalpolitischen Kontext in NRW bei unseren Gesprächspartner*innen fast immer auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Der Begriff „Integrationsrat“ stammt dabei aus der Gemeindeordnung NRW. In § 27 ist dort festgelegt, dass Kommunen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohner*innen einen Integrationsrat bilden müssen. Insofern gibt es in vielen Kommunen schon Integrationsräte.

Für die Bildung eines Inklusionsrates gibt es keine gesetzliche Pflicht

Inklusion beziehen unsere Gesprächspartner*innen aus dem kommunalpolitischen Kontext demgegenüber häufig auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wird der Begriff „Inklusion“ auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bezogen, spricht man auch vom „engen“ Inklusionsverständnis. Für die Bildung eines „Inklusionsrates“ als politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen gibt es in der Gemeindeordnung NRW keine gesetzliche Pflicht, nur eine „Kann“-Regelung in § 27 a. Inklusionsräte sind somit in den Kommunen in NRW seltener zu finden als Integrationsräte.

Inklusionsrat und Integrationsrat sollten zusammenarbeiten

Wenn man die beiden Begriffe auf diese Weise versteht, ist die Frage nach dem Unterschied also bereits geklärt: Bei Integrationsräten geht es um die politische Interessenvertretung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, bei Inklusionsräten um die politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen, im Prinzip also um Behindertenräte. Beide gesellschaftlichen Gruppen sind in besonderem Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, ihre gleichberechtigte politische Teilhabe in Form von besonderen Interessenvertretungsgremien wie Integrations- bzw. Inklusionsrat zu fördern. Wenn sich eine Kommune dazu entschließt, beide Gremien einzurichten, ist es aber wichtig, dass diese voneinander wissen, sich gegenseitig über ihre Arbeit informieren und zusammenarbeiten. Denn: es gibt fast sicher Schnittmengen in den Anliegen, Wünschen und Bedürfnissen beider Gruppen an die Politik. Zum einen gibt es Menschen mit Einwanderungsgeschichte und mit Behinderungen, die durch das Erfüllen beider Kriterien in besonders hohem Maße von Ausgrenzungen und Diskriminierungen betroffen sein können. Zum anderen sind gesellschaftliche Hindernisse und Ausgrenzungsmechanismen, auf die Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Menschen mit Behinderungen treffen, oft ähnlich (z. B. Hindernisse beim gleichberechtigten Zugang zu verständlichen Informationen in Fremdsprachen, Gebärdensprache, Leichter Sprache o. ä.).

Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität

Es gibt aber auch ein „weites“ Verständnis von Inklusion als Menschenrecht, bei dem es nicht mehr (nur) um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geht. Dazu schreibt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.“ Und weiter: „Inklusion als Menschenrecht ist natürlich nicht nur ein Thema für Menschen mit Behinderungen. Es ist für alle Menschen wichtig, die nicht voll und gleichberechtigt an allen Bereichen der Gesellschaft teilhaben können, etwa aufgrund ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrer Hautfarbe, Herkunft oder ihrer Geschlechtsidentität. Und als Menschenrecht geht Inklusion alle Menschen an, nicht allein diejenigen, die ausgeschlossen sind. Denn Menschenrechte bauen darauf auf, dass jeder Mensch den anderen als Gleichen respektiert und sich deshalb solidarisch für die Rechte der anderen einsetzt. Nur wenn alle mitmachen, kann Inklusion gelingen.“ (siehe: https://www.inklusion-als-menschenrecht.de/).

Auch ein Inklusionsrat zur Förderung der gleichberechtigten Teilnahme aller Menschen wäre denkbar

Nimmt man dieses Verständnis von Inklusion ernst und möchte es in der eigenen Kommune konsequent umsetzen, bräuchte man nicht mehr die getrennten Gremien „Integrationsrat“ und „Inklusionsrat“. Vielmehr würde es in einem „Inklusionsrat“ um die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen in der Kommune gehen, hierunter neben noch weiteren auch Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Menschen mit Behinderungen. Ein solcher kommunaler Inklusionsrat, der dem weiten Verständnis von Inklusion folgt, müsste natürlich dementsprechend divers zusammengesetzt sein, über gut funktionierende Arbeitsweisen und Netzwerkstrukturen verfügen sowie seine Anliegen möglichst umfassend und gut in die kommunale Politik einbringen können. Hierfür ist eine klare, strukturgebende und verbindliche Gremiensatzung sehr wichtig. Auch ein eigener kommunaler Ausschuss für Inklusion ist denkbar.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass man die Frage nach dem Verhältnis zwischen Integrationsrat und Inklusionsrat nicht pauschal beantworten kann. Es kommt immer darauf an, wie die Verantwortlichen vor Ort die Begriffe verstehen und wie die jeweiligen Gremien zusammengesetzt sind und wie sie zusammenarbeiten. Mit einem menschenrechtlichen Verständnis sollte es aber unabhängig von bestimmten Gremien und deren Titeln in allen Kommunen ohnehin darum gehen, das Prinzip und Menschenrecht auf Inklusion für alle Einwohner*innen umzusetzen.