Sachkundige Bürger*innen werden vom Rat in die Fachausschüsse gewählt. In vielen Fällen werden sie von den Fraktionen vorgeschlagen. In manchen Kommunen können aber auch Gremien der Selbsthilfe oder Behindertenbeiräte sachkundige Bürger*innen für verschiedene Ausschüsse stellen. Sie beraten als Ausschussmitglieder den Rat. Sachkundige Bürger*innen können auch Stimmrecht besitzen. Alle volljährigen Bürger*innen, die in dem jeweiligen Wohnort wählen dürfen, können grundsätzlich auch sachkundige Bürger*innen werden. Jede Kommune bestimmt ihre sachkundigen Bürger*innen selbst auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW. Ein sehr üblicher Weg ist, dass die Fraktionen Personen als sachkundige Bürger*innen vorschlagen und der Rat am Ende darüber abstimmt. Wer sich hierfür interessiert, kann sich entweder im Rathaus informieren oder direkt auf die Parteien zugehen, die im Rat vertreten sind.
Übrigens: Neben sachkundigen Bürger*innen gibt es auch sachkundige Einwohner*innen. Sie können wie die sachkundigen Bürger*innen beratend an Ausschusssitzungen teilnehmen, können allerdings kein Stimmrecht bekommen.
Gesetzlich ist das Thema „Sachkundige Bürger*innen“ in der Gemeindeordnung für das Land NRW in Paragraf 58 geregelt.